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FAZ-Standpunkt zum Kapitalertrag- steuerabzug für Crowdlending

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30.07.2020 schreibt Constantin Fabricius, Geschäftsführer des VdK, einen Standpunkt darüber, wie der Gesetzgeber die Crowdlending-Plattformen zu mehr Aufwand im Zusammenhang mit der Abführung der Kapitalertragsteuer zwingt.

Anfang 2021 werden wichtige Änderungen im Einkommensteuerrecht wirksam, die von großer Bedeutung für die Crowdlending-Branche sind. Danach sollen auch Zinsen aus Forderungen, die über Internet-Dienstleistungsplattformen erworben werden, dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

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