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VdK äußert sich zum „EU Referral Scheme“

Der VdK hat mit einer Stellungnahme an dem Call for Feedback der Europäischen Kommission zu einem möglichen "EU Referral Scheme" teilgenommen. Wir unterstützen die Idee, denn sie hat enormes disruptives Potential im besten Interesse des europäischen Mittelstands, und sie bringt uns der Kapitalmarktunion einen großen Schritt näher.

Bereits in dem im September 2020 veröffentlichten Aktionsplan für die Schaffung einer Kapitalmarktunion hatte sich die Kommission verpflichtet, bis zum vierten Quartal 2021 die Vorteile und Durchführbarkeit der Einrichtung eines „Referral Scheme“ zu analysieren, das Banken und andere Finanzierungsanbieter verpflichtet, KMU, deren Finanzierungsantrag sie abgelehnt haben, an alternative Finanzierungsanbieter zu verweisen. Das Ziel eines solchen Verweisungssystems, sofern es umgesetzt werden sollte, würde darin bestehen, den Zugang von KMU zu einer breiteren Palette von Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich alternativer Finanzierungsmöglichkeiten, zu erleichtern.

Der Call for Feedback zielte nun darauf ab, Hinweise und Rückmeldungen von Stakeholdern über die mögliche Einrichtung des Verweisungssystems einzuholen. Auch wurde abgefragt, welche Optionen für den Umfang, die Merkmale und die Verwaltung eines solchen Schemes für erforderlich gehalten werden. Alle Stellungnahmen sollen in eine Machbarkeitsstudie einfließen. Für frühestens 2022 ist mit einem entsprechenden Regulierungsvorschlag zu rechnen.

Aus Sicht des VdK ist ein solches Verweisungssystem eine großartige Chance, die Kapitalmarktunion in einem wichtigen Bereich zu verwirklichen – und zwar aus zwei wesentlichen Gründen:

Erstens brauchen Unternehmen – insbesondere nach Corona – Fremdkapital. Wenn es nicht von Banken kommt – sei es regulatorisch getrieben oder aus Profitabilitätsgründen -, muss es von privaten und institutionellen Investoren kommen. Daher sollten von der Kommission alle Formen alternativer Fremdkapitalquellen und -instrumente in den Blick genommen werden, also nicht nur klassische (Senior-) Darlehen, sondern auch Factoring, Sale & Leaseback, Schuldscheindarlehen, etc.

Zweitens: Wir brauchen einheitliche Schnittstellen nach Art der PSD2. Idealerweise wird nämlich im Falle der Ablehnung z.B. durch eine Bank der Zugang zu alternativen Finanzierungsanbietern direkt über definierte Schnittstellen gewährt. Zudem sollte eine Kreditbearbeitung durch standardisierte qualitative und quantitative Mindestdatenanforderungen, die am besten über die europäische Ebene vorzugeben sind, effizienter und schneller im Sinne der Finanzierungsuchenden erfolgen. Damit wäre die Erstbearbeitung nicht umsonst gewesen – auf ihrer Basis kann der alternative Finanzierungsanbieter mit seiner Prüfung weitermachen. Auch käme es nicht auf eine formale, ablehnende Kreditentscheidung an und gäbe damit auch jenen Unternehmen eine Chance, die – aus welchen Gründen auch immer – keine formale Ablehnung erhalten haben. Eine der größten Schwächen des britischen Referral Schemes würde damit im Sinne des europäischen Mittelstands vermieden.

Unsere Stellungnahme können Sie hier lesen.