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Expertenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags

Am 19.04.2021 fand eine öffentliche Anhörung zum Entwurf der Bundesregierung zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz statt. Als Sachverständiger geladen war unser Geschäftsführer Constantin Fabricius. 

Unsere Standpunkte: Wir fordern in den §§ 32c,d WpHG-RegE einen Gleichlauf mit den sonstigen spezialgesetzlichen Haftungsbestimmungen im VermAnlG, WpPG sowie KAGB und schlagen ergänzend eine Evaluierung der EU-weiten Haftungsregelungen durch die BaFin vor. Darüber hinaus fordern wir einen Provisionsdeckel für die Restkreditversicherung von mindestens 4% der Kreditsumme sowie eine verlängerte Übergangsfrist bis 01.01.2022.

Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie hier in Deutsch und hier in Englisch.

Die vollständige Expertenanhörung finden Sie in der Mediathek des Bundestags.